Das bayerische Kabinett hat gestern Lockerungen beschlossen, die Volksfeste, Märkte sowie Clubs und Diskotheken betreffen. Das geht aus einer Meldung des BR hervor. Die Lockerungen greifen in Bayern ab heute, den 1. Oktober.
Öffnung nach 19 Monaten
19 Monate lang waren Clubs und Discos geschlossen. Nun erfahren die Betreiber plötzlich, dass sie von einem auf den anderen Tag wieder öffnen dürfen. Für viele kommt diese Öffnung jedoch zu plötzlich, um gleich den Betrieb wieder hochzufahren. So kommt beim Bayerischen Rundfunk ein Bar-Besitzer aus Augsburg zu Wort:
„Morgen werden wir auf gar keinen Fall aufmachen. Da machen wir privat eine Veranstaltung, schauen mal so testweise wie das funktioniert. Da habe ich einfach ein besseres Gefühl im Bauch. Jetzt haben wir solange zu gehabt, da kann man dann noch mal einen Tag warten. Wir werden aber auch erstmal Piano loslegen.“
Auch Volksfeste dürfen wieder stattfinden
Nach dem Willen der Staatsregierung sollen in Bayern auch Weihnachts- und Christkindlmärkte wieder möglich sein. Die Lockerung steht dabei jedoch unter dem Vorbehalt, dass keine besonders negativen Entwicklungen stattfinden.
Für die Wiesen und die Kirchweih kommt die Nachricht jedoch zu spät. Erfreulicher dürfte die Nachricht jedoch für alle sein, die gerne auf Weihnachts- oder Christkindlmärkte gehen. Diese werden wieder unter den bekannten 3G-Bedingungen stattfinden können.
Clubs – Restriktionen nur beim Einlass
Beim Anstehen muss die Maske noch aufgesetzt werden. In den Lokalen darf dann jedoch ohne sie gefeiert und getanzt werden. Eine Kapazitätsbeschränkung gilt für die Branche nicht. Es gelten aber schon beim Einlass Restriktionen. Zwar gibt es keine 2G-Regel, doch mit einer sogenannten 3G-Plus-Regelung sollen nur PCR-Tests als gültig angenommen werden. Florian Herrmann (CSU), Leiter der Bayerischen Staatskanzlei äußerte sich dazu folgendermaßen:
„Es gilt künftig sowie in allen anderen Gaststätten auch die 3G-Regel. Allerdings geändert oder verschärft, was den Aspekt des „dritten G“ nämlich das Testen betrifft. Dort wollen wir quasi 3G-Plus. Das heißt, es ist ein PCR-Test erforderlich.“
Herrmann fügte außerdem hinzu, dass bei Verstoß dieser Regelung harte Strafen gelten, die vor allem die Betreiber treffen. Bei Verstoß zahlt der Betreiber 5000 Euro. Die betroffene Person zahlt dagegen ein Bußgeld von 250 Euro.