Am heutigen Donnerstag (1. Juli) tritt der neue EU-weite Gesundheitspass offiziell in Kraft. Er soll die Freizügigkeit innerhalb der EU im Zuge der Coronavirus-Pandemie erleichtern.
Offizieller Start des Covid-Zertifikats
Das Ziel des digitalen Covid-Zertifikats ist es, die Überprüfung des Gesundheitsstatus von Menschen zu ermöglichen. Das digitale Zertifikat erlaubt eine standardisierte Überprüfung der Daten. Die bisherige Handhabung über PDF-Dateien oder Papier-Dokumente ist weniger standardisiert. Hinzu kommt die Sprachbarriere im Ausland, wenn Dokumente nur in einzelnen Landessprachen vorliegen.
Dabei ist das digitale Covid-Zertifikat auch in Papierform erhältlich. Wer keinen Zugang zu digitalen Medien hat, kann das Zertifikat auch in Form eines QR-Codes auf Papier erhalten. Über den QR-Code können Behörden und sonstige Kontrolleure die Informationen über Impfungen, Tests und die Genesung von einer Infektion abrufen.
Anerkennung auch über Europäische Union hinaus
Das „EU Digital COVID certificate (EUDCC)“, wie es offiziell heißt, ist kostenlos und soll von allen 27 EU-Ländern anerkannt werden. Auch mit der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen gibt es schon Abkommen, die die Anerkennung garantieren.
Darüber hinaus ist die EU auch in Gesprächen mit anderen Ländern, wie dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten, um die gegenseitige Anerkennung solcher Gesundheitsausweise in die Wege zu leiten.
Launch verzögert sich nur in Irland noch
Nach Angaben der Europäischen Kommission sollten alle Mitgliedsstaaten bereits dazu in der Lage sein, den Pass auszustellen und zu akzeptieren. Eine Ausnahme ist hierbei Irland. Der Launch verzögert sich hier aufgrund von Cyberangriffen.
Am Mittwochabend waren bereits 21 EU-Nationen an das Netzwerk des Systems angeschlossen und sechs weitere waren technisch dazu bereit. Einige Länder, darunter auch Deutschland, haben bereits im Juni mit der Nutzung des neuen Gesundheitszeugnisses begonnen.
Wie aus Angaben der Europäischen Kommission hervorgeht, gilt bis zum 12. August noch eine Übergangszeit, in der die EU-Länder weiterhin andere Dokumente als das digitale Covid-Zertifikat ausstellen können.