Europäische Staats- und Regierungschefs hielten am Donnerstag eine Videokonferenz darüber ab, wie sie die Ausbreitung des mutierten Covid-19-Virus in Europa verhindern und welche Grenzmaßnahmen die Länder ergreifen können.
Frankreich hat beschlossen, dass alle Flug- und Schiffsreisenden, auch aus dem Schengen-Raum, einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Der Test darf maximal 72 Stunden alt vor Abreise sein. Es muss sich zwingend um einen PCR-Test handeln. Diese Regelung gilt ab heute, dem 24. Januar 2021.
Die französischen Behörden dürfen Schnelltests ausdrücklich nicht akzeptieren. Für Einreisende über den Landweg (Auto, Bus, Zug etc.) gelten diese Regelungen jedoch nicht. Zudem sind EU/EWR-Bürger von der Quarantänepflicht befreit.
Derzeit ist Einreise nach Frankreich von außerhalb der EU formal nur mit triftigem Grund gestattet. Schon zuvor musste bei diesen Einreisen ein negativer Test vorgelegt und eine siebentägige Quarantäne durchgeführt werden.