Indien hat beschlossen, die Einreisebedingungen für internationale Reisende zu lockern, wie die Times of India berichtet. Nach der Ankündigung einer zweistufigen Wiedereröffnung, zunächst für Gruppen, dann für Einzelreisende, scheint die Aufhebung der Beschränkungen schneller als erwartet zu erfolgen.
Neue Einreisebedingungen für Indien
Das indische Gesundheitsministerium hat gestern seine neuen Richtlinien für internationale Einreisen ab dem 25. Oktober 2021 veröffentlicht. Dabei richten sich die genauen Bestimmungen nach einer Kategorisierung der Länder, die die Regierung ebenfalls neu gestaltet hat. Die genauen Bedingungen für die Einreise richten sich dabei je nach Herkunftsland und Impfstatus.
Derzeit ist der Flugverkehr für Deutschland und 27 weitere Staaten wieder erlaubt. Dies ist im sogenannten ‚Air Bubble Agreement‘ geregelt, Deutsche Reisende unterliegen dabei der Visumspflicht. Ab dem 25. Oktober müssen sie sich maximal 72 Stunden vor der Ankunft einem PCR-Test unterziehen und das negative Ergebnis auf dem Regierungsportal Air Suvidha hochladen.
Nachweise für Impfungen im Regierungsportal erbringen
Geimpfte Reisende müssen außerdem vor dem Abflug ihre Impfbescheinigung auf dem Air Suvidha-Portal hochladen. Indien akzeptiert dabei alle Impfungen an, die mit einem von der WHO anerkannten Impfstoff vollständig gegen Covid-19 durchgeführt worden sind.
Die indischen Behörden fordern alle Reisenden dringend auf, die Aarogya Setu-Anwendung vor der Reise herunterzuladen. Indien gilt aus deutscher Sichet seit dem 19. September nicht mehr als Hochrisikogebiet. Die Impfquote im Land ist mit rund 50,66 % Impfquote (Erstimpfung) und 20,9 % (vollständig) noch vergleichsweise niedrig. Derzeit spricht aber die 7-Tage-Inzidenz für das Land. Diese liegt bei gerade einmal 7,7, wie corona-in-zahlen.de angibt.
Rückkehr nach Deutschland
Mit dem Wegfall des Hochrisikostatus müssen sich Einreisende nach Deutschland nicht mehr vor ihrer Reise anmelden. Dennoch gilt für sie auch die Nachweispflicht ab 12 Jahren. Das bedeutet, dass Einreisende gegenüber Behörden und dem jeweiligen Beförderer Impfung, Genesung oder einen Test vorlegen müssen.
Der Test darf beim Antigen-Test maximal 48 Stunden alt sein. Der PCR-Test ist mit 72 Stunden etwas länger gültig. Die Quarantänepflicht fällt komplett weg.