Schweden geht in der Corona-Pandemie wieder seinen eigenen Weg und lockert die erst kürzlich in Kraft getretenen Einreiseregeln wieder. Geimpfte und Genesene müssen ab dem kommenden Wochenende bei der Einreise keinen negativen Test mehr vorlegen. Darüber berichtet Travel Correspondence.
Testanforderungen werden aufgehoben
Schon zu Beginn der Corona-Krise ging Schweden in der Pandemiebekämpfung seine eigenen Wege. Das Land von ABBA und Astrid Lindgren setzte auf Eigenverantwortung statt auf strenge Regeln. Zwischenzeitlich galt die Pandemie in Schweden sogar als beendet. Doch als die Sieben-Tage-Inzidenz aufgrund der Omikron-Variante auch dort wieder anstieg, ging es auch in Europas Norden nicht ohne Einschränkungen. Es galten vor allem strenge Einreiseregeln auch für Geimpfte und Genesene, die ohne einen negativen Test nicht einreisen durften. Diese Testanforderungen werden wieder aufgehoben.
Ungeimpfte brauchen einen Test
Erst am 28. Dezember 2021 wurden die Einreiseregeln aufgrund der hohen Sieben-Tage-Inzidenz verschärft. Nun sieht sich Schweden in der Lage, die Regeln für Einreisende zu lockern. Zwar ist die Inzidenz immer noch sehr hoch, doch auch bei der Impfquote liegt das Land im hohen Norden im europäischen Vergleich mit 73 Prozent weit vorn. Deshalb gibt es Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene. Auch Ungeimpfte dürfen einreisen, wenn sie einen maximal 72 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen. Angaben zum Impf- und Genesenenstatus sind nicht bekannt.
Vereinfachung der Einreiseregeln
Trotz hoher Impfquote hat Omikron auch die skandinavischen Länder, darunter Schweden, fest im Griff. Deshalb hat die Regierung dort die Maßnahmen verschärft. Dies betraf die eigene Bevölkerung genauso wie Einreisende. Da die Variante aber nicht zu der befürchteten Belastung für die Krankenhäuser wurde, schafft die Regierung die Einreisebedingungen wieder ab.
Ab dem 21. Januar 2022 werden zumindest die Einreisebestimmungen wieder gelockert. So müssen Geimpfte und Genesene nur noch die jeweiligen Nachweise vorlegen. Die Testpflicht fällt für diese Personengruppen weg.